Marktgemeinde Kaltern

an der Weinstraße

Eröffnung der Wiederverwertungszone in der Sammelstelle für Wert- und Schadstoffe

Eröffnung der Wiederverwertungszone in der Sammelstelle für Wert- und Schadstoffe

Am Mittwoch, 17. Juli 2024 wird die Wiederverwertungszone im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 845 vom 03.10.2023 betreffend die „Richtlinien für die Annahme von wiederverwendbaren Gütern auf Recyclinghöfen“ in der Sammelstelle für Wert- und Schadstoffe eröffnet.

Jeweils mittwochs nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr können von Kalterer Bürger:innen folgende wiederverwendbare Güter im eigens ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereich „Wiederverwertungszone“ unter Aufsicht des beauftragten Dienstpersonals abgeben werden:

Wiederverwendbare Güter
Anzahl
Sportartikel
zum Beispiel: Ski, Skihelm, Skischuhe, Skistöcke, Schlittschuhe, Rollerblades, Fahrradhelme
2 Stück / Tag
Fahrräder
1 Stück / Tag
Geschirr
12 Stück/ Tag
Zubehör für Kinder
zum Beispiel: Kinderwagen, Kindersitze, Wickeltische
2 Stück / Tag
Elektro-Kleingeräte
2 Stück / Tag


Kalterer Bürger:innen können während genannter Öffnungszeit maximal 4 wiederverwendbare Gegenstände pro Woche kostenlos mitnehmen.

Achtung: Außerhalb genannter Öffnungszeit der Wiederverwertungszone werden keine Gegenstände angenommen und können auch keine Gegenstände mitgenommen werden.

Alle Gegenstände müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und müssen sich in einem einwandfreien, funktionsfähigen und direkt wiederwendbaren Zustand befinden. In die Verordnung mit den genauen Richtlinien kann auf der Homepage der Gemeinde Einsicht genommen werden. Wir hoffen auf eine rege Nutzung dieses Dienstes im Sinne der Nachhaltigkeit.


Die Bürgermeisterin

Gertrud Benin Bernard

11.07.2024