|
Home > Bürgerservice > News
©pixabay
Die öffentlichen Gastbetriebe werden gebeten die zeitweiligen Schließungen bekanntzugeben.
Die Meldungen müssen dem Lizenzbüro mittels E-Mail lizenzamt@kaltern.eu oder SUAP übermittelt werden.
Laut Bestimmungen der Gastgewerbeordnung (Landesgesetz vom 14. Dezember 1988, Nr. 58) muss eine zeitweilige Schließung der Bürgermeisterin mitgeteilt werden. Schließungen mit einer Dauer von mehr als 14 Tagen, müssen der Bürgermeisterin mindestens 7 Tage vorher angekündigt werden. Die Meldung kann abgelehnt oder die Dauer der Schließung eingeschränkt werden, wenn die Versorgung der ansässigen und fluktuierenden Bevölkerung nicht gewährleistet ist.
Die zuständige Referentin
Gertraud Morandell Bernard
26.10.2023